

Organigramm
Ein einfaches Organisationsschema des Ordens folgt hier. Die Basis und die oberste Rechtsgrundlage des Ordens ist die Verfassung.

Der Großmeister
Im Rahmen der Verfassung ist der Großmeister der Souverän des Ordens und allen anderen Gremien des Ordens übergeordnet. Die Souveränität des Ordens ruht in ihm. Er regiert den Orden und alle wichtigeren Entscheidungen sowie alle Änderungen der Verfassung und der Gesetze des Ordens werden durch sein Siegel und seine Unterschrift in Kraft gesetzt.
Durch die Zeiten hindurch sichert die Linie der Großmeister das geschichtliche Bindeglied und die Einheit des Ordens. Der Großmeister wird aus den Reihen der Rechtsritter gewählt, unabhängig von seinem augenblicklichen Rang, auf die traditionelle Weise, wie sie in den Gesetzen des Ordens festgeschrieben ist. Keine Macht oder Autorität außerhalb oder innerhalb des Ordens kann ihn ernennen. Der Großmeister muss ein Mann und seit mindestens sieben Jahren ein Ritter des Ordens sein.
Das Generalkapitel
Das Generalkapitel ist das gesetzgebende Gremium des Ordens. Es besteht aus allen Großkreuzträgern aller Klassen des Ordens sowie aus den Rittern, Damen und Kommandeuren der Rechtsritterklasse. Gegenwärtig hat das Generalkapitel 45 Mitglieder.
Es tritt mindestens einmal innerhalb von zwei Jahren zusammen. Änderungen der Verfassung des Ordens bedürfen einer Zweidrittel-Mehrheit, Änderungen von Gesetzen und sonstiger Rechtsgrundlagen einer einfachen Mehrheit.
Der Ordensrat
Der Ordensrat (traditionell auch Souveräner Rat genannt) ist das Exekutivorgan des Ordens und damit die Ordensregierung. Unter der Schirmherrschaft des Großmeisters tritt er mindestens sechs Mal jährlich zusammen, darüber hinaus nach Bedarf. Der Ordenrat ist zusammengesetzt aus dem Großkommandeur, der ihm vorsteht, dem Großmarschall, dem Großhospitalar, dem Großkanzler, dem Großschatzmeister und allen Großprioren der Großpriorate des Ordens.
Der Geistliche Rat
Dem Geistlichen Rat des Ordens steht der Prior Ecclesiae (Kirchenprior) vor. Er umfaßt die Kleriker des Ordens. Seine Aufgabe ist, für die Tätigkeiten des Ordens zur Bewahrung des Glaubens (pro fide) zu sorgen und die Führer und Mitglieder des Ordens in religiösen und ethischen Fragen zu beraten. Auch stellt und beaufsichtigt er die Liturgie der Ordenszeremonien und hat eine wichtige Rolle beim Verkehr mit den verschiedenen christlichen Kirchen. Mit der Wahrnehmung dieser Verantwortung ist jeweils ein Großprälat für jede der vom Orden anerkannten christlichen Konfessionen betraut.
Die Ordensgerichte
Den Gerichten des Ordens steht der Oberste Richter vor. Er wird unterstützt von einer Reihe von befähigten Richtern bei der Behandlung von Fällen interner Ordensgerichtsbarkeit Die Gerichtshöfe sind der Égard, ein Gericht von Ebenbürtigen, das zusammentritt in Fällen der Anklage gegen den Großmeister oder einen Großoffizier, und die Rittergerichte, die für alle anderen Fälle zuständig sind. Letztere bestehen aus dem Oberen Gericht und aus dem allgemeinen Gericht, ähnlich wie die Gerichte in modernen Gesellschaften.
Die Großpriorate
Die Großpriorate bilden die Fortsetzung der alten "Zungen" des Ordens. Sie umfassen Priorate und Komtureien innerhalb eines geographisch-sprachlich zusammenhängenden Zuständigkeitsbereiches. Ihnen steht ein Großprior vor. Im Rahmen der Verfassung und der Gesetze des Ordens und der Verfügungen, die vom Großmeister und dem Ordensrat erlassen werden, haben die Großpriorate innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches Handlungsautonomie.
Der Rat des Großpriorates ist das örtliche Ausführungs- und Koordinationsorgan und tritt unter dem Vorsitz des Großpriors zusammen. Mitglieder sind alle Prioren und Kommandeure, denen Priorate und Komtureien innerhalb des Großpriorates unterstehen.