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Bedingungen für eine Mitgliedschaft
Der Johanniterorden ist keine Organisation, in die man einfach eintreten kann. Er ist ein Ritterorden, geleitet von einem alten Ehrenkodex einschließlich der historischen Verpflichtung, unseren Mitmenschen in Not zu helfen.

Es gibt vier grundlegende Bedingungen für eine Mitgliedschaft im Johanniterorden: Religion, Integrität, Motivation und Alter.

 

• Die erste Bedingung ist, dass man ein getaufter Christ sein muß,

  der einer der Großen christlichen Kirchen angehört und nicht einer

  marginalen oder radikalen Sekte.

 

• Die zweite Bedingung betrifft die persönliche Integrität des

  Bewerbers, der nicht vorbestraft oder wegen eines kriminellen

  Delikts angeklagt sein darf, sondern sich als Person guten Rufes

  erweisen muss, bestätigt durch zwei Vorschlagende.

 

• Die dritte Bedingung ist, dass die persönliche Motivation mit den

  Zielen und Grundsätzen des Ordens übereinstimmt und ein

  wirkliches Interesse zum Ausdruck kommt, dazu beizutragen

  menschliches Leid und Zwistigkeiten zu mildern, den

  Anforderungen des Rittertums gerecht zu werden und die

  feierlichen Versprechen und Eide abzulegen.

 

• Die vierte Bedingung ist das Alter des Bewerbers.

 

Der Orden weist Bewerber nachdrücklich zurück, die anscheinend mit der Mitgliedschaft persönliches Prestige, Selbsterhöhung oder Macht und Dekorationen suchen. Der Orden weist darauf hin, dass Demut in der Wohltätigkeit und Festhalten an den Werten des Ordens die ersten Schritte zu wahrem Adel und Rittertum sind.

 

Wie wird man Mitglied?

Um in den Orden aufgenommen zu werden, muss ein Bewerber ein Mann oder eine Frau guten Rufes sein, mindestens 18 Jahre alt sein und den oben genannten Anforderungen genügen.

 

Um Mitglied des Ordens werden zu können, müssen zwei Mitglieder von gutem Ansehen im Orden und keinem geringeren Grad als Ritter oder Ordensdame den Bewerber vorschlagen. Zusammen mit dem Bewerber reichen sie die Bewerbung bei dem Priorat ein, dem sie angehören. Wird sie angenommen, erfolgt Vorlage beim Ordensrat zur endgültigen Entscheidung. Ist diese zustimmend, wird der Bewerber sodann schriftlich über die Modalitäten der Aufnahme informiert.

 

Bewerber zwischen 18 und 21 Jahren werden als Pagen oder Novizinnen aufgenommen. Nach Vollendung des 21. Lebensjahres werden sie automatisch befördert. Bewerber über 21 Jahren werden als Knappen oder Schwestern aufgenommen. Um als Ritter oder Ordensdame aufgenommen werden zu können, muß man mindestens 24 Jahre alt sein und dem Orden wenigstens ein Jahr lang als Knappe oder Schwester ehrenhaft gedient haben.

Es wird dies als eine Probezeit angesehen, in der das Mitglied den Orden kennen lernen kann und noch die Möglichkeit hat, den Orden zu verlassen. Ein Ritter oder eine Ordensdame tritt jedoch unwiderruflich in den lebenslangen Dienst des Ordens.
Bewerber, die ordinierte Geistliche sind, werden als Kaplan aufgenommen, sobald sie 24 Jahre alt sind. Das entspricht der Aufnahme als Ritter oder Ordensdame.

 

Man kann den Orden auf weniger verpflichtende Weise als Johanniterhelfer unterstützen. Als solcher ist man kein Mitglied des Ordens, diesem aber durch die guten Werke verbunden. Ein Johanniterhelfer bezahlt keinerlei Beiträge.

 

Aufnahme in den Orden

Aufnahme in unseren alten Ritterorden beruht auf dem persönlichen Einverständnis mit den spirituellen Grundlagen und der Konstitution des Ordens, die eine über 900 Jahre alte Tradition widerspiegeln.

Neue Mitglieder werden in den Johanniterorden zeremoniell aufgenommen während eines Gottesdienstes, der Teil des Ordenskonvents ist. Sie werden durch eine alte feierliche Zeremonie geleitet, während der sie das Ordensgelübde ablegen und, wenn sie Ritter oder Ordensdame werden, den Ritter- oder Diensteid. Sie werden sodann mit den Insignien und dem Mantel des Ordens eingekleidet. Die Aufnahme eines neuen Mitglieds ist ein öffentliches Ereignis.

Die Aufnahme in den Orden verlangt auch, dass der Bewerber durch Zahlung einer moderaten Aufnahmegebühr (passagium) einen Beitrag für den Orden leistet.

 

Konsequenzen der Mitgliedschaft

Ein Mitglied des Ordens zu sein bedeutet, den hohen Grundsätzen des Ordens gerecht zu werden im Einklang mit dem Ordensgelübde und dem Eid, die man bei der Aufnahme abgelegt hat. Dies schließt die Bereitschaft ein, den Zielen des Ordens zu dienen, wenn man gerufen wird, auf welche Weise auch immer der Orden es verlangt.

Die Mitglieder des Ordens sind aufgefordert, zur Finanzierung der Verwaltungskosten mittels eines Jahresbeitrages (responsium) beizutragen.

 

Organisation der Mitglieder

Alle Mitglieder sind organisiert in dem Priorat, der Komturei oder der nationalen Assoziation, zu deren Sprengel sie gehören. Dies gewährt die Gelegenheit, an den Tätigkeiten und gesellschaftlichen Ereignissen ihrer Ordenseinheit teilzunehmen. Mitglieder, die in einen anderen Sprengel umziehen, können wählen, von der dortigen Ordenseinheit angenommen zu werden, wenn zu erwarten ist, daß der Wohnsitzwechsel von Dauer sein wird.

 

Pro Fide - Pro Utilitate Hominum